Gespräch des Landesvorstands mit Frau Generalstaatsanwältin Reichling, Zweibrücken

Am 24.08.2005 fand ein Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Landesvorstandes und Frau Generalstaatsanwältin Reichling in Zweibrücken statt. Thematisiert wurden Auswirkungen der PEBB§Y-Studie auf die Staatsanwaltschaften, die Einführung von webStA, die Ernennungspraxis bei jungen Kolleginnen und Kollegen, Fragen der Durchlässigkeit zwischen Richter- und Staatsanwaltslaufbahnen, Probleme des Bereitschaftsdienstes und das Amtsrecht.

Frau Reichling betonte, nicht mit gravierenden Veränderungen bei der Personalentwicklung - weder zum Guten noch zum Schlechten - durch die PEBB§Y-Studie zu rechnen. Sie gab bekannt, dass der CUST-Nachfolger WebStA durch mehrere Bundesländer entwickelt werde und Anfang 2006 langsam im Land Verbreitung finden solle. Dabei sei mit "Kinderkrankheiten" zu rechnen, sie brachte aber Hoffnung darüber zum Ausdruck, dass das neue Programm insgesamt zu einer Verbesserung führen werde, zumal die Kompatibilität mit den Systemen der Gerichte hergestellt werden soll. Sie betonte, das neue Programm dürfe nicht dazu führen, dass verstärkt Schreibarbeiten gegen deren Willen auf die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verlagert würden. Perspektivisch sollen Spracherkennungsprogramme und die elektronische Akte gefördert werden.

Die Ernennungspraxis bei jungen Kolleginnen und Kollegen sei im Bereich der Staatsanwaltschaften weitestgehend unproblematisch, da nach durchschnittlich 4 Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolge. Längere Wartezeiten beruhten meist darauf, dass die Betroffenen sich nicht bewerben würden.

Frau Reichling wies eindringlich darauf hin, dass sie Flexibilität zwischen Richter- und Staatsanwaltstätigkeit befürworte und dies fördere. Sie halte es für wünschenswert, dass bereits in der Assessorenzeit ein Wechsel erfolge, in jedem Einzelfall könne dies jedoch nicht durchgeführt werden. Auch die Bereitschaft zu Fortbildungen und Auslandsaufenthalten sehe sie positiv, auch wenn die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden müsse.

Große Probleme mit dem erweiterten Bereitschaftsdienst der Gerichte habe sie nicht beobachtet, die Abstimmung mit der Polizei, bei der eine große Verunsicherung herrsche, müsse noch verbessert werden.

Hinsichtlich des Amtsrechts der Staatsanwaltschaften, insbesondere des Gesetzesvorschlags des Bundesverbands stellte sie kurzfristig keine Veränderungen in Aussicht.

Das Gespräch verlief in einer außerordentlich freundlichen Atmosphäre und führte zu einem informativen, regen Erfahrungsaustausch, der fortgesetzt werden soll.

Birgit Nennstiel, Frankenthal

Gesprächsteilnehmer: OStA Hromada, StA´in Nennstiel, GenStA´in Reichling, DirAG Müller-Rospert, ROLG Geisert



Andere Artikel:

Druckansicht      Art-ID: 42, Rbk-ID: 5