Besoldungsrecht im Mittelpunkt des Interesses

Als Reaktion auf den mit der Föderalismusreform eingetretenen Zuständigkeitswechsel für die gesetzliche Regelung von Besoldung und Versorgung hat der Deutsche Richterbund eine Arbeitsgruppe von Besoldungssachverständigen eingerichtet, die sich am 9./10. November 2007 zum zweiten Mal in Berlin zu einer Tagung getroffen hat.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz wird in der Arbeitsgruppe von Rolf Geisert, OLG Zweibrücken, vertreten. Die Zusammenkunft diente dem Informations- und Erfahrungsaustausch sowie der Planung für eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit.

Der folgende Überblick über die Besoldungen für Richter und Staatsanwälte zeigt die unterschiedliche Entwicklung im Bund und den Bundesländern auf.

Eine lineare Anpassung der Besoldung erfolgte bislang nur in Rheinland-Pfalz (0,5 Prozent seit 1.7.2007); für 2008 plant die überwiegende Zahl der anderen Bundesländer eine Anpassung der Besoldung und Versorgung, die deutlich darüber - auch unter Berücksichtigung einer nochmaligen Erhöhung 0,5 Prozent in den Rheinland-Pfalz Mitte 2008 - hinausgeht:

Baden-Württemberg: 1.1.2008: 1,5 Prozent; 1.11.2008 weitere 1,4 Prozent;
(darin enthaltenen 1 Prozent für eventuelle Leis- tungszulagen, siehe dazu im Folgenden

Bayern: 1.10.2007: 3 Prozent;

Berlin: keine konkreten Absichten;

Brandenburg: 1.1.2008: 1,5 Prozent ;

Bremen: Herbst 2008: 1,9 Prozent; 2009: weitere 1 Prozent;

Hamburg: 1.1.2008: 1,9 Prozent; (ein weiteres Prozent für eventuelle Leistungszulagen)

Hessen: 1.4.2008: 2,4 Prozent;

Nordrhein-Westfalen: 1.7.2008: 2,9 Prozent;

Mecklenburg-Vorpommern: konkreter Zeitpunkt offen: 2,9 Prozent;

Niedersachsen: 1.1.2008: 3 Prozent;

Saarland: 1.4.2008: 2,9 Prozent;

Sachsen: 1.9.2008: 2,9 Prozent;

Sachsen-Anhalt: 1.5.2008: 2,9 Prozent;

Schleswig-Holstein: 1.1.2008: 2,9 Prozent;

Thüringen: 1.7.2008: 2,9 Prozent.

Bund: bisher keine Ankündigungen (bevorstehende Tarifverhandlun- gen für den TVöD werden wohl abgewartet).


Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist in einigen Bundesländern für die R-Besoldung gestrichen worden (Bremen, Niedersachsen, Schleswig Holstein, Sachsen-Anhalt), in einigen werden Festbeträge einmalig gezahlt (Berlin: 640 €, Saarland: 800 €, Sachsen: 1500 €), in anderen wird ein bestimmter Prozentsatz eines Monatsbezugs gezahlt (Nordrhein-Westfalen: 30 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern: 35,9 Prozent; Bayern: 65 Prozent; Hamburg 60 Prozent), in weiteren als Prozentsatz des jeweiligen monatlichen Grundgehalts (Baden-Württemberg: bisher 5,33 Prozent , ab 1.1.2008 4,17 Prozent - wie derzeit in Rheinland-Pfalz -; Hessen: 5 Prozent; Thüringen: 1,1 Prozent beziehungsweise 0,84 Prozent ab R 2).

Im Bund und der überwiegende Zahl der Länder wurden - im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz - in den Jahren 2005 bis 2007 Einmalzahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet (Bund: jeweils 300 € pro Kalenderjahr; Hessen und Bayern: 2006 und 2007 je 250 €; Baden-Württemberg: 2006 300 €, 2007 200 €; Hamburg: 2007 560 €; Nordrhein-Westfalen: 2007 350 €; Niedersachsen: 2007 860 €; Thüringen: 2007 zweimal 250 €; Sachsen-Anhalt: 2007 620 €).

Breiten Raum bei der Tagung nahm die Diskussion über Pläne zur Einführung von Leistungselementen (Zulagen) in das Besoldungsrecht auch für Richter und Staatsanwälte ein. Konkrete Pläne hierfür bestehen in Hamburg und Baden-Württemberg. Die dortigen Landesverbände des Richterbundes verhalten sich dazu ablehnend. Diese Grundhaltung findet Zustimmung bei den übrigen Besoldungssachverständigen.

Leistungsbezogene Zulagen sind mit der verfassungsrechtlichen Stellung des Richteramtes nicht vereinbar. Der Richterverein Hamburg wird deshalb trotz einer entsprechenden Aufforderung des Senats keine Vorschläge für Aufgaben und Tätigkeiten, die für Zulagen geeignet wären, machen. Der Richterbund Baden-Württemberg hat in den Gesprächen mit der dortigen Landesregierung als Alternative die Einführung weiterer Beförderungsstellen, insbesondere bei den Amtsgerichten, vorgeschlagen.

In beiden Bundesländern wird aus den für die Besoldungsanpassungen vorgesehenen Mitteln jeweils 1 Prozent erklärtermaßen nur für Leistungselemente zur Verfügung gestellt und so politischer Druck ausgeübt, um eine Zustimmung für die Einführung von Zulagen in die Richterbesoldung zu erreichen.

Dieses Vorgehen der Landesregierungen ist skandalös!

Es liegt auf der Hand, dass eine sachbezogene Diskussion durch die Verknüpfung mit Besoldungserhöhungen erheblich erschwert wird.

Die Richterschaft insgesamt kann nur hoffen, dass die Landesverbände diesem Druck standhalten und sich der Einführung von Leistungselementen erfolgreich widersetzen.

Zur Diskussion kann ergänzend verwiesen werden auf das beim Richter- und Staatsanwaltstag 2007 in Würzburg erarbeitete Thesenpapier (www.drb.de: RiSt-Tag, Dokumente, Neues Dienstrecht/Leistungselemente).

Der Bund führt eine neue Struktur in die R-Besoldung ein; entsprechende Pläne bestehen in Bayern und Thüringen. Die Dienstaltersstufen werden ersetzt durch Erfahrungsstufen. Diese Strukturänderung wird dazu führen, dass die Endstufen in R 1 und R 2 je nach Eintrittsalter erst später erreicht werden. Die Neuregelung im Bund wirkt sich ab einem Eintrittsalter von etwa 28 Jahren einkommensmindernd - bezogen auf das Lebenseinkommen - aus.


Zur derzeitigen Beurteilung von Besoldung und Versorgung hat Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hans Wilhelm Hahn aus NRW eine ausführliche, auch verfassungsrechtliche Grundlagen berücksichtigende Studie vorgelegt, zugänglich als Landtags-Drucks. Nr. 14/556 Nordrhein-Westfalen. Soweit darin die Besoldungsentwicklung der letzten Jahre dargestellt wird, gilt der sich daraus ergebende Befund einer unangemessenen Kürzung von Besoldung und Versorgung gegenüber Preisentwicklung, Einkommensentwicklung in vergleichbaren Berufen und im Vergleich zu der Richterbesoldung in der EU genauso für Rheinland-Pfalz.

Zweibrücken, 16. November 2007


Rolf Geisert



Druckansicht      Art-ID: 62, Rbk-ID: 6