Kein Sonderstrafrecht zur Fußball-WM

Pressemitteilung vom 20. Januar 2006 des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Richterbunds

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" vom 9.1.2006 soll ein Oberstaatsanwalt aus Düsseldorf als sogenannter WM-Chefjurist die Strafverfolgung in Deutschland während der Fußball-Weltmeisterschaft koordinieren. "WM-Juristen" - so der Focus - würden "die untergeordneten Behörden" ermahnen, Gesetzesbrüche unverzüglich zu ahnden, um der Weltöffentlichkeit das Bild einer entschlossen zupackenden und effizienten Justiz zu vermitteln. Die Zeitschrift "Die Rheinpfalz" titelte in ihrer Ausgabe vom 9.1.2006 unter Berufung auf den Focus-Artikel: "Offenbar Schnellverfahren und Ausweisung geplant".

Hierzu die Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Richterbundes Ulrike Müller-Rospert:

"Nach den Berichten des Focus und der Rheinpfalz könnte in der Öffentlichkeit der fatale Eindruck entstehen, zur Fußball-WM würden rechtsstaatliche Garantien eingeschränkt und den Gerichten Weisungen erteilt, in Schnellverfahren Menschen reihenweise zu verurteilen. Das wird nicht passieren. Auch zur Fußball-Weltmeisterschaft wird es für die Gerichte in Deutschland keine Sonderregelungen geben. Es werden keine Sondergerichte gebildet und auch ausländische Straftäter nach dem durch das Gesetz vorgegebenen rechtsstaatlichen Verfahren behandelt.

Die deutschen Gerichte arbeiten auch vor und nach der WM effektiv. Niemand, vor allem auch kein "WM-Jurist", - was auch immer das sei - kann den unabhängigen Gerichten vorschreiben, wie sie ihre Strafverfahren durchzuführen haben. Sie sind ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden und tragen so die Gewähr dafür, dass die Vorgaben unseres Grundgesetzes eingehalten werden. Das ist so. Und das bleibt so - mit oder ohne Fußball-WM."



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