Stellenstreichungen in der Justiz

Positionspapier des Landesverbandes vom 06.03.2013

 

Die Landesvertreterversammlung des rheinland-pfälzischen Richterbundes hat in ihrer heutigen Sitzung das folgende Positionspapier beschlossen:

Der Richterbund des Landes Rheinland-Pfalz wendet sich nachdrücklich gegen die geplanten Stellenstreichungen bei den Gerichten.

Das Land Rheinland-Pfalz will im Laufe dieses Jahres 20 Stellen für Richterinnen und Richter bei den Amts- und Landgerichten sowie zwei Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte streichen. Bei den Arbeitsgerichten und dem Finanzgericht soll jeweils eine Stelle entfallen. Insgesamt will die Landesregierung dadurch jährlich rund 2 Millionen Euro einsparen. Begründet wird dieser Stellenabbau mit der Schuldenbremse.

Der größte Teil der Einsparungen entfällt auf die Amts- und Landgerichte. Schon heute fehlen im Land allein bei diesen Gerichten 28 Richterstellen. Mit den geplanten Kürzungen würden am Ende des Jahres 48 Richterinnen und Richter fehlen, um die anfallenden Verfahren vor den Amts- und Landgerichten entsprechend den bundesweiten Vorgaben nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y zu bearbeiten. Der PEBB§Y-Deckungsgrad würde im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf 94% sinken. Bei den Staatsanwaltschaften liegt der PEBB§Y-Deckungsgrad schon heute bei nur 92%. Dieser würde durch weitere Stellenstreichungen nochmals sinken, was aus der Sicht des Richterbundes nicht hinnehmbar ist.

Die Richterinnen und Richter des Landes arbeiten ebenso wie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seit vielen Jahren an der Belastungsgrenze. Bei der Justiz wird seit Jahren gespart. Weiteres Sparpotential ist nicht vorhanden, weil die Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Bundesgesetze festgelegt sind. Die geplanten Stellenkürzungen führen daher letztlich zu Verlusten an der Qualität der Entscheidungen und zu einer Verlängerung der Dauer der Verfahren.



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