Der Landesverband
stellt sich vor

Der Verein hat seinen Sitz in Mainz.

Mitglieder des Vereins sind die in Rheinland-Pfalz bestehenden Bezirks- und Fachvereine von Richtern und Staatsanwälten.

Nach § 3 der Satzung ist Zweck des Landesverbandes:

1.    die Vertretung der Standesinteressen,
2.    die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung, 
3.    Die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft
4.     die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
5.    die Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Organe des Landesverbandes sind die Vertreterversammlung, der Landesvorstand, der geschäftsführende Landesvorstand und der oder die Landesvorsitzende.

Das Präsidium besteht derzeit aus dem Landesvorsitzenden, seinem Vertreter und zehn weiteren Mitgliedern.

Der Verband

Der Landesverband führt den Namen:

 

Deutscher Richterbund
- Bund der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten -
Landesverband Rheinland-Pfalz

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Der Landesvorstand

  • Der Landesvorstand besteht derzeit aus dem Landesvorsitzenden, seinem Vertreter und zehn weiteren Mitgliedern. 
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