Cannabis-Gesetz muss dringend angepasst werden!

»Die Ergebnisse des unter Federführung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Trier durchgeführten Großeinsatzes gegen illegalen Cannabisanbau zeigen in aller Deutlichkeit, dass sich die vom Deutschen Richterbund (DRB) von Anfang an erhobenen durchgreifenden Bedenken gegen das neue Cannabis-Gesetz in vollem Umfang bestätigt haben», meinte der Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Oberstaatsanwalt a.D. Thomas Albrecht aus Anlass der in der vergangenen Woche durchgeführten Groß-Razzia gegen Drogenhändler in drei  Bundesländern.

»Die liberalisierten Vorschriften führen leider nicht – wie vom Gesetzgeber in naiver Verkennung der wahren Umstände angestrebt – zu einer Entlastung der Justiz, sondern ganz im Gegenteil zu einer erheblichen Mehrbelastung, wie das Trierer Beispiel zeigt.«

Gegen 18 Personen wurde Untersuchungshaft beantragt. Das lässt nur ansatzweise erahnen, welche umfangreichen und komplexen Strafprozesse auf die Strafjustiz zukommen werden.

Die Gründe für diese Fehlentwicklung: Die Freimengen für den Gelegenheitskonsum sind deutlich zu groß. Das befeuert – wie sich jetzt gezeigt hat - den Schwarzmarkt, insbesondere den illegalen Anbau von Cannabisprodukten und damit auch die Organisierte Kriminalität, die hinter diesem Anbau steht und immer dreister und brutaler auftritt. Damit haben sich für international tätig werdende Banden neue lukrative Geschäftsfelder erschlossen. Organisierte Kriminalität gewinnt leider auch bei uns in Deutschland zunehmend Einfluss. Jede Begünstigung der Organisierten Kriminalität in Deutschland begünstigt auch deren unheilvolle Aktivitäten auf vielen anderen Deliktsfeldern (Handel mit harten Drogen, Erpressung, Geldwäsche usw.).

Die neue Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, den eingeschlagenen Irrweg schnellstmöglich zu korrigieren und das Cannabis-Gesetz zumindest anzupassen, zum Beispiel die erlaubte Menge des Besitzes von Cannabisprodukten deutlich zu senken.