Resolution des Landesverbandes vom 24.05.2016

Richterbund fordert bessere Personalausstattung


Die Landesvertreterversammlung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Richterbundes hat am 24.05.2016 die folgende Resolution beschlossen:

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz fordert die neue Landesregierung auf, die Zahl der Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich zu erhöhen.


An der Justiz in Rheinland-Pfalz wird seit Jahren gespart. Die erheblichen Stellenstreichungen der letzten Jahre haben die permanente Überlastung der Richterinnen und Richter wie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes kontinuierlich verstärkt.

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag für die gerade begonnene Legislaturperiode angekündigt, insgesamt 2.500 neue Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen, um den "angestiegenen Herausforderungen durch die terroristische Bedrohungslage, der massiv angestiegenen Delikte im Bereich der politisch motivierten insbesondere rechten Kriminalität, der Herausforderungen durch Cyberkriminalität, des Anstiegs von Wohnungseinbrüchen und zum Schutz und zur Kriminalitätsbekämpfung im Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl von Geflüchteten" gerecht werden zu können.

Personelle Verstärkungen bei der Polizei reichen aber allein nicht aus. Vielmehr müssen ermittelte Straftäter durch die Staatsanwaltschaften verfolgt, angeklagt und durch Gerichte in angemessener Zeit verurteilt werden. Nur dann kann auch die gewünschte präventive Wirkung erreicht werden. Die Strafgerichte sind dazu aber kaum noch in der Lage. Bei den ordentlichen Gerichten fehlen schon heute mindestens 37 Stellen für Richterinnen und Richter, bei den Staatsanwaltschaften 22 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die aktuelle Situation, die in anderen Bundesländern wie etwa in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - schon seit Monaten zu deutlichen personellen Verbesserungen in allen Bereichen der Justiz geführt hat, verschärft die Personalnot auch in Rheinland-Pfalz durch mehrere Faktoren:

- die hohe Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge führt zu einem deutlichen Arbeitszuwachs, beispielsweise bei Familien-, Betreuungs- und Sozialgerichten, bei den Staatsanwaltschaften sowie den Strafrichterinnen und Strafrichtern,
- die zunehmende Komplexität der Verfahren durch neue Gesetze, durch die zunehmende Globalisierung des Wirtschaftslebens und den stetig wachsenden Einfluss europäischen Rechts sowie verschärfte Anforderungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung,
- die zusätzlichen Anforderungen an die Justiz im Koalitionsvertrag, wie etwa die Intensivierung der Netzwerksarbeit bei Betreuungen, Opfer- und Zeugenschutz, effiziente Bekämpfung von Jugendkriminalität gemeinsam mit den Häusern des Jugendrechts

Mit dem Personalbedarfsberechnungssystem (Pebb§y) wurde im vergangen Jahr der Personalbedarf der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften bundesweit erhoben. Die Erhebungen bei den Fachgerichten werden derzeit durchgeführt.

Der rheinland-pfälzische Richterbund fordert die Landesregierung auf, den danach errechneten Personalbedarf bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vollständig zu decken. Nur mit einer Pebb§y-Deckungsquote von 100 % kann die Justiz als Dritte Gewalt ihrer Aufgabe als Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Verfassungsstruktur des Landes gerecht werden.






Andere Artikel:

Druckansicht      Art-ID: 102, Rbk-ID: 5