Richterbund fordert: Justizminister Dr. Bamberger muss Verantwortung für Rechtsbruch übernehmen

Pressemitteilung des Deutschen Richterbunds - Landesverband Rheinland-Pfalz - vom 11. November 2010

Dass Justizminister Dr. Bamberger nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Donnerstag nicht zurücktreten will, ist seine politische Entscheidung. Allerdings stößt seine dafür öffentlich abgegebene Begründung bei vielen Richtern und Staatsanwälten des Landes auf völliges Unverständnis. Insbesondere erscheint es Vielen nicht akzeptabel, wenn sich ausgerechnet der für Recht und Gesetz zuständige Minister nicht zu den durch ihn begangenen Gesetzesverstößen bekennt.

Mit den Erklärungen des Ministers sollte offenbar der Eindruck erweckt werden, als habe er im Verfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle bei dem Oberlandesgericht Koblenz im Einklang mit der bis dahin geltenden Rechtsprechung gehandelt.

Dies war aber nicht der Fall. Tatsächlich haben das höchste deutsche Gericht –das Bundesverfassungsgericht- und das höchste deutsche Verwaltungsgericht –das Bundesverwaltungsgericht- dem rheinland-pfälzischen Justizminister die Verletzung von Verfassungsrechten und Gesetzesverstöße attestiert. Schon in seiner Entscheidung in dieser Sache vom 24.9.2007 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: "Die trotz bereits angekündigter Absicht der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erfolgte Aushändigung der Ernennungsurkunde verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG." Das Bundesverfassungsgericht setzte mit dieser Entscheidung seine langjährige Rechtsprechung fort, wonach der effektive Rechtsschutz für Mitbewerber nicht durch eine rasche Aushändigung von Ernennungsurkunden vereitelt werden darf.


Erst dieser Verfassungsverstoß und die jetzt durch das Bundesverwaltungsgericht getroffene weitere Feststellung, dass auch die Auswahlentscheidung selbst der gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, haben zu dem bisher einmaligen Ergebnis geführt, die Ernennung eines Richters aufzuheben.

Der rheinland-pfälzische Richterbund erwartet, dass sich der Justizminister zu den durch ihn begangenen Rechtsverstößen bekennt. Das ist Voraussetzung dafür, den entstandenen Vertrauensschaden für die rheinland-pfälzische Justiz wenigstens zu begrenzen.




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