Richterbund fordert mehr Personal für Jugendstrafverfahren

Pressemitteilung vom 15. Januar 2008

Der rheinland-pfälzische Richterbund bedauert, dass das so wichtige Thema der Dauer von Jugendstrafverfahren nur zu Wahlkampfzeiten heiß diskutiert wird. Der Verband unterstützt die Forderungen nach einer Beschleunigung der Verfahren. Das ist aber nur möglich, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichten auch das dafür notwendige Personal zur Verfügung gestellt wird. Genau das Gegenteil ist aber in den vergangenen Jahren geschehen.

Gerade erst wurde bundesweit die Zahl der Verfahren, die ein Jugendstrafrichter zu bearbeiten hat, von 450 pro Jahr auf jährlich 930 heraufgesetzt. Die vor dem Jugendschöffengericht zu verhandelnden Verfahren wurden von 160 auf 360 pro Jahr erhöht. Diese Verdoppelung der durch einen Richter zu bearbeiteten Verfahren geht entweder zu Lasten der Qualität oder zu Lasten der Geschwindigkeit. An der Qualität der Verfahren darf es nach Auffassung des Richterbundes aber keine Abstriche geben.

Wenn, wie in den letzten Jahren geschehen, zugleich das Personal, das die Anordnungen des Richters ausführt, so weit abgebaut wird, dass in Urlaubs- oder Krankheitszeiten eine Vertretung nicht mehr möglich ist, bleiben die Akten liegen. Was nützt es, wenn durch den Richter zeitnah ein Termin bestimmt wird, aber die Angeklagten, Verteidiger, Zeugen oder Sachverständigen nicht rechtzeitig geladen werden können?

"Es kann nicht sein, dass die politisch Verantwortlichen einerseits eine Beschleunigung von Jugendstrafverfahren fordern, sie aber gleichzeitig das dafür notwendige Personal bei Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht zur Verfügung stellen", so der Vorsitzende des Richterbundes.


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