Angriff auf die rheinland-pfälzische Justiz

Geimensame Presseerklärung vom 29. April 2011

 

Der Richterbund und der Bund Deutscher Rechtspfleger des Landes Rheinland-Pfalz sind empört über die Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Gerichte und Staatsanwaltschaften zu schließen.


Die gestrige Ankündigung der zukünftigen Koalition, das Oberlandesgericht in Koblenz sowie eine Generalstaatsanwaltschaft und ein Verwaltungsgericht zu schließen, kam für die rheinland-pfälzische Justiz völlig überraschend. Es gibt nach unserer Kenntnis bisher keinerlei Untersuchungen, ob mit den Schließungen überhaupt Einsparungen im Justizhaushalt erreicht werden könnten. Dazu muss berücksichtigt werden, dass man ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft nicht einfach ersatzlos streichen kann. Die Arbeit, die dort erledigt wird, muss weiter gemacht werden, eben nur an einem anderen Ort. Jede Umorganisation aber kostet zunächst Geld. Ob dieser Aufwand in einer gesunden Relation zu einem möglichen Einspareffekt steht, ist völlig offen.

Es erstaunt auch, dass die Schließung eines konkreten Gerichtsstandorts, aus heiterem Himmel verkündet wird, ohne die betroffenen Menschen zuvor in irgendeiner Weise zu informieren. Gerade bei Parteien, die die Worte "Bürgerbeteiligung" und "Transparenz in der Politik" zur Zeit besonders betonen, hätte man eine andere Vorgehensweise erwarten können. Die rund 140 Beschäftigten des Oberlandesgerichts Koblenz aber wurden von der angekündigten Schließung ihres Arbeitsplatzes völlig überrascht.

Die Schließung von Justizstandorten bedeutet auch einen Verlust an Bürgernähe. Rechtssuchende aus den nördlichen Landesteilen müssen nun erheblich weitere Wege in Kauf nehmen.

Das gilt ebenso für die angekündigte Schließung eines Verwaltungsgerichts. Und auch hier ist völlig offen, ob eventuelle Einsparungen diesen Verlust Wert sind.

Der rheinland-pfälzische Richterbund und der Bund Deutscher Rechtspfleger stehen Strukturreformen in der Justiz nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Aber jede Reform muss sorgfältig geprüft und vorbereitet, mögliche Vor- und Nachteile abgewogen werden. Aus kurzfristigen koalitionstaktischen Überlegungen bewährte Justizstrukturen zu zerschlagen, kann nicht akzeptiert werden.

Der Anteil des Justizhaushalts am Gesamthaushalt des Landes beträgt weniger als 4 %. Warum gerade bei diesem kleinsten Etat mit dem Sparen begonnen werden soll, erschließt sich dem Richterbund nicht. Die Justiz hat bereits durch Binnenstrukturreformen und Aufgabenübertragungen Einsparungen erbracht und damit zur Entlastung des Haushalts in erheblichem Umfang beigetragen.

Dass ausgerechnet bei der Justiz schon während der Koalitionsverhandlungen konkrete Standortschließungen angekündigt werden, zeigt eine Geringschätzung der Dritten Gewalt. Im Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger wird sich der rheinland-pfälzische Richterbund dafür einsetzen, dass bewährte Justizstrukturen nicht ohne sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile zerschlagen werden.



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