Bund der Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz fordert 8%

Presseerklärung des Landesverbands Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2008

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderung des Deutschen Beamtenbundes für die bevorstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Er fordert die Abgeordneten des Landtags und die Landesregierung auf, die Besoldung der Richter und Staatsanwälte des Landes nunmehr im Anschluss an die Tarifrunde um 8% zu erhöhen.

Die Einkommensentwicklung der Staatsanwälte und Richter des Landes ist in den letzten eineinhalb Jahrzehnten deutlich hinter der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung zurückgeblieben.

Diese Entwicklung ist nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der einseitigen Benachteiligung der Richter und Staatsanwälte nicht mehr dem Amt angemessen und daher verfassungswidrig. Auch das Bundesverwaltungsgericht teilt in einer Entscheidung vom 20.03.2008 die verfassungsrechtlichen Bedenken.


Der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz, Thomas Edinger, hierzu:

"Nach den Einkommensverlusten der letzten Jahre entspricht die derzeitige Besoldung in keiner Weise der Qualifikation und Verantwortung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Landes. Daher ist die Forderung nach einer Erhöhung um 8 % mehr als gerechtfertigt. Außerdem steht die Regierung im Wort, die Ergebnisse der Tarifrunde 2009 zugunsten der Beamten, Richter und Staatsanwälte sowohl inhaltlich als auch zeitlich 1:1 umzusetzen. Wir werden die Einhaltung des Versprechens sehr genau beobachten."


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