Richterbund fordert volle Besoldungsanpassung

Pressemitteilung vom 29. August 2007

In seiner heutigen Plenarsitzung wird der rheinland-pfälzische Landtag den Entwurf eines Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 in erster Lesung beraten. Der Entwurf sieht eine Besoldungsanhebung für Richter und Staatsanwälte um nur 0,5 Prozent für die Jahre 2007 und 2008 vor. Diese geringfügige Erhöhung ist aus Sicht des rheinland-pfälzischen Richterbundes völlig unzureichend. Damit wird nicht einmal annähernd der Kaufkraftverlust durch Inflation ausgeglichen. Von einer Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ganz zu schweigen.

Völlig außen vor bleiben bei der Begründung des Entwurfs auch die enormen Gehalts- und Versorgungseinbußen, die Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren haben hinnehmen müssen: drastische Reduzierung des Weihnachtsgeldes, Streichung des Urlaubsgeldes, Kürzungen bei der Beihilfe, Selbstbeteiligung, und nicht zuletzt die Kostendämpfungspauschale.

Dass der Staat - hier explizit auch das Land Rheinland-Pfalz - unter Berufung auf den Haushalt immer wieder den Rotstift bei denjenigen ansetzt, die für die Durchsetzung von Recht und Gesetz Verantwortung tragen, können wir nicht schweigend hinnehmen.

"Die Staatsanwälte und Richter in Rheinland-Pfalz sind sich ihrer großen Verantwortung für eine funktionierende Rechtspflege und damit für unsere gesamte Gesellschaft bewusst. Wer aber gutes und schnelles Recht erhält muss diejenigen, die es liefern, auch angemessen bezahlen", so der Vorsitzende des Richterbundes.


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